Irreführende Werbung mit LED-Lampen: Sie sparen jährlich € 90
16. September 2010, 09:31:05 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Folgende aktuelle Werbung eines deutschen Anbieters von LED-Lampen ist ein gutes Beispiel für eine unzulässige, wettbewerbswidrige irreführende Werbung. Eine Werbeaussage der Werbung ist, dass der Endverbraucher beim Einsatz einer LED-Lampe im Vergleich zu einer herkömmlichen Glühlampe im Jahr € 90 spare. Die Irreführung wird auch durch den Sternchenhinweis, der auf eine Lebensdauer von 25.000 Stunden [...]