Neuregelung des Arbeitnehmererfindungsrechtes
30. September 2009, 14:49:12 Uhr von Sebastian Wolff-Marting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Arbeitnehmer, die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eine Erfindung machen (sog. Diensterfindung), die mit einem Patent oder einem Gebrauchsmuster geschützt werden kann, sind verpflichtet, dies dem Arbeitgeber anzuzeigen. Der Arbeitgeber ist dann berechtigt, sich die Erfindung patentieren zu lassen und sie zu verwerten, er muß den Arbeitgeber aber an den wirtschaftlichen Vorteilen die er durch [...]