Fernabsatzrecht: Ärger mit der 40 EUR-Klausel bei Widerruf
29. April 2009, 15:25:17 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Im Shopbetreiber-blog.de oder bei shopanbieter.de wurde bereits vor zwei Wochen über eine neue Abmahnwelle im Zusammenhang mit der sog. € 40-Klausel des § 357 Abs. 2 BGB berichtet. Kleinliche Anwälte halten noch ahnungslosen Internethändlern nun vor, dass ein Verbraucher die Übernahme der Rücksendekosten bei einem Warenwert unter € 40,00 nicht in der Widerrufsbelehrung erwarte. Die [...]