DOMAINUMLEITUNG
20. Februar 2007, 15:09:27 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 4 Kommentare |Folgendes Szenario stelle ich mir vor. Aus ungeklärten Motiven registriert sich JEMAND Domains, wie z.B. www.todessaft.de www.smokingkills.com www.karies.de www.elektrosmog.de und leitet diese dann im Wege einer Domain-Weiterleitung weiter auf die Domains namhafter oder kleinerer Unternehmen (GESCHÄDIGTEN) um, wie z.B. www.Cocacola.de www.marloboro.de www.nutella.de www.nokia.de Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten? Schlagworte: Bezeichnung, BGB, Brauch, Domain, [...]