Antrag nach § 890 ZPO
20. Dezember 2006, 13:09:05 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 2 Kommentare |§ 890 ZPO regelt die Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen. In einem Verfahren hatten wir für unseren Mandanten gegen seinen Mitbewerber wegen unlauteren Wettbewerbs nach vorheriger erfolgloser Abmahnung eine einstweilige Verfügung erwirkt. Einige Wochen nach erfolgter Zustellung der einstweiligen Verfügung an den Gegner fiel unserem Mandanten auf, dass der Mitbewerber das beanstandete Verhalten fortsetzte und [...]