Amtsgericht Schöneberg: Amtspflichtverletzung wegen langer Bearbeitungszeiten
29. August 2005, 18:15:10 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | Kein Kommentar |Weil das AG Schöneberg zu langsam arbeitet und Anträge verspätet bearbeitet werden, besteht für die Betroffenen die Möglichkeit, das Gericht wegen Amtspflichtverletzung nach § 839 Bürgerliches Gesetzbuch i.V.m. Art. 34 Grundgesetz in Anspruch zu nehmen. Erst heute berichtete die Berliner Morgenpost, dass ein Hauseigentümer, der mehrere Eigentumswohnungen verkauft hat, bis heute auf den von den [...]