anwalt.computer Forderungseinzug | Inkasso

Geld für Ihre Fälle.

Sie kennen sicher das Problem. Trotz guter Leistungen zahlt der Kunde Ihre Rechnung nicht.

Wenn Sie nicht auf Ihr Geld verzichten wollen. Mit mir holen Sie den Titel.

Ein Titel ist Voraussetzung für die nachfolgende Zwangsvollstreckung. Das deutsche Rechtssystem stellt Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung, gegen säumige Schuldner einen Titel zu erwirken. In der Zwangsvollstreckung kann Ihr Anspruch z.B. durch Kontopfändung, Lohnpfändung, Pfändung durch den Gerichtsvollzieher ("Kuckuck") oder die Zwangsversteigerung von Immobilien endgültig vollstreckt werden. Wenn Sie unsicher sind, zögern Sie nicht, ein unverbindliches Angebot bei mir einzuholen.

Mahnbescheid

Wenn Ihr Schuldner einfach nicht bezahlt, ist der schnellste und kostengünstigste Weg die Beantragung eines Mahnbescheides. Dieser wird normalerweise innerhalb weniger Wochen Ihrem Schuldner zugestellt. Dieser hat danach lediglich zwei Wochen Zeit, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Danach beantrage ich einen Vollstreckungsbescheid für Sie. Auch dagegen kann Ihr Schuldner, von seltenen Ausnahmen abgesehen, nur zwei Wochen lang Einspruch einlegen. Versäumt er diese Frist, kann ich für Sie vollstrecken, d.h. in der Regel bei Ihrem Schuldner pfänden lassen.

Legt der Schuldner Rechtsmittel gegen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid ein, kann die Sache direkt als normale Klage am zuständigen Gericht weitergeführt werden.

Urkundsprozeß

Wenn Sie einen schriftlichen Vertrag, ein Schuldanerkenntnis, einen "Schuldschein" oder ein ähnliches Dokument haben, besteht die Möglichkeit Ihre Forderung im Urkundenprozeß geltend zu machen. Dieser führt besonders schnell und effektiv zu einem Urteil, aus dem vollstreckt werden kann, das aber nicht endgültig ist.

Scheckprozeß, Wechselprozeß

Wenn Ihr Schuldner Ihnen einen Wechsel oder einen Scheck begeben hat, können Sie mit dem Scheck- bzw. Wechselprozeß vergleichsweise schnell und effektiv zu einem Urteil kommen. Vor Gericht wird dann nur überprüft, ob der Scheck oder Wechsel rechtswirksam ist.

Zahlungsklage

Mit der "normalen" Zahlungsklage dauert es gewöhnlich am Längsten, bis Sie zu einem vollstreckbaren Titel kommen. Dafür ist die Rechtssicherheit in diesem Fall besonders hoch. Wenn Sie einen vergleichsweise geringen Betrag einklagen wollen, kann unter Umständen zuvor die Durchführung eines Schlichtungsversuches notwendig sein.