anwalt.computer Die Abmahnung

Ich mache mich stark für Sie.

In den letzten Jahren sind mehrere hundert Abmahnungen über meinen Schreibtisch gewandert. Ich habe umfassende Erfahrung mit der Reaktion auf Abmahnungen im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Markenrecht und im Wettbewerbsrecht sowie im Medienrecht.

Daneben spreche ich für meine Mandanten Abmahnungen aus, wenn es um die Verteidigung von Marken oder um das Abstellen unlauterer Geschäftsmethoden ihrer Mitbewerber geht.

Das zu Unrecht in Verruf geratene Instrument der Abmahnung dient in erster Linie im Interesse aller Beteiligten dazu, den Verstoß schnell zu beseitigen und den lauteren Wettbewerb auf Dauer wiederherzustellen.

Da eine Abmahnung und in der Folge die Abgabe einer Unterlassungserklärung regelmäßig günstiger ist, als ein gerichtliches Verfahren, kommt die Abmahnung soweit sie berechtigt ist, prinzipiell auch dem Betroffenen zu gute.

Hier lauern jedoch für die Betroffenen in der Praxis etliche Fallstricke, so dass vor Abgabe eine Unterlassungserklärung stets Rat von einem auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes erfahrenen Rechtsanwalt eingeholt werden sollte.

Besondere Sachkunde besitze ich bei Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutz (z.B. Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht) .

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?
Wenn Sie mir Ihre Abmahnung per eMail, Telefax, Post oder persönlich übermitteln, mache ich Ihnen ein pauschales Angebot für die Beratung über eine angemessene Reaktion auf die Abmahnung.

Sie möchten eine Abmahnung aussprechen?
Wenn Sie beabsichtigen einen Mitbewerber abzumahnen, informiere ich Sie über Kosten und erarbeite die richtige Strategie für ein erfolgreiches Vorgehen. Die Kosten der Rechtsverteidigung können Sie im Erfolgsfall vom Gegner ersetzt verlangen.

Mein Beitrag Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht wurde 2003 geschrieben, ist dennoch grundsätzlich geeignet, das Instrumentarium der Abmahnung besser zu verstehen.