anwalt.computer Wettbewerbsrecht

Spezialisiert auf Ihr Recht.

Das Wettbewerbsrecht (UWG) regelt das Verhalten der Marktteilnehmer im freien Wettbewerb. Händler, Dienstleister und andere Gewerbetreibende, die sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten oder mit unseriöser Werbung auf Kundenfang gehen, müssen damit rechnen, von Mitbewerbern abgemahnt zu werden. Auch Wettbewerbszentralen, die im Volksmund manchmal auch schlicht Abmahnverein genannt werden und Verbraucherschutzverbände sind dazu befugt.

Ich berate Sie über die rechtliche Dimension bei der Konzeption und Durchführung von Werbemaßnahmen und stehe Agenturen auch für ungewöhnliche Werbekonzepte und Werbestrategien, wie z.B. "Guerilla-Marketing" Aktionen zur Seite. Ich erstelle konkrete Agenturverträge .

Ärzte und Apotheker berate ich von Beginn an bei der Konzeption neuer Werbeideen und gern begleite ich Ihre Internetseite . Dienstleister und Händler, die ihre Produkte über herkömmliche Vertriebsstrukturen anbieten, gehören ebenso zu meinen Mandanten, wie diejenigen, die ihre Produkte im Fernabsatz und über Internethandelsplattformen, wie z.B. Amazon®, eBay® , MyHammer® oder Yatego® vertreiben. Auch die Verwendung von unwirksamen AGB-Klauseln ist ein Wettbewerbsverstoß. Ich prüfe Ihren Webauftritt und Ihre Werbeaussagen und fertige für Sie abmahnsichere AGB .

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, erhalten Sie kompetenten Rat vom Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz - ebenso berate ich Sie vorbeugend und versuche, das Abmahnrisiko für Sie auszuschließen, soweit es geht. Oftmals sind Unterlassungserklärungen so weit gefasst, dass ein Verstoß in Zukunft absehbar ist und die Vertragsstrafe aller Wahrscheinlichkeit nach anfallen wird. Hier sollte vor Abgabe einer Erklärung spezialisierter Rat eingeholt werden, um die Unterlassungserklärung ggf. zu modifizieren.

Auch wenn schon eine einstweilige Verfügung ergangen oder eine Klage anhängig ist, kann mein Einschaltung sinnvoll sein. Ich berate Sie fair und nachvollziehbar. Ich bin zeitlich flexibel und scheue nicht davor, auch an Wochenenden - die Zeit der Messe- und Rabattverkäufe - erreichbar und handlungsfähig zu sein.

Wenn Sie sich gegen das unlautere Gebahren, unseriöse Werbung oder Kundenfang von Wettbewerbern zur Wehr setzen möchten, bin ich ebenfalls der richtige Ansprechpartner und kann auch für Sie eine Abmahnung aussprechen.

Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Experte für Wettbewerbsrecht mit einer Erfahrung aus mehreren hundert Fällen.

Eine wettbewerbsrechtliche Erstberatung kann ich Gewerbetreibenden schon ab € 150,- zzgl. Umsatzsteuer anbieten.