anwalt.computer Transparente Kosten

Auch wenn Nichtstun im Ergebnis oft teurer kommt, kostet Rechtsberatung zunächst Geld. Ich sagen Ihnen, soweit möglich, vorher, wie viel Geld meine Beratung kostet.

In den Fällen, in denen ich gerichtlich für meine Mandanten tätig werde, ist die Rechtsanwaltsvergütung gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) exakt geregelt. Selbstverständlich erteile ich Ihnen gerne Auskunft, mit welchen Gebühren Sie im Einzelfall rechnen müssen. Das gleiche gilt für die Fälle, in denen ich außergerichtlich für Sie auftrete.

Nicht mehr vom Gesetz erfaßt sind dagegen die Rechtsanwaltsgebühren für die außergerichtliche Beratung und die Erstellung von anwaltlichen Gutachten. Für diese Fälle soll gem.
§ 34 RVG eine Gebührenvereinbarung zwischen Mandant und Rechtsanwalt getroffen werden.

Betroffen sind davon vor allem Dienstleistungen, die nicht anläßlich eines konkreten Rechtsstreites notwendig werden, wie etwa bei der Prüfung von Internetseiten (Website Audit) oder der Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) .

In diesen Fällen vereinbare ich, dem mehrheitlichen Wunsch meiner Mandanten folgend, in der Regel ein pauschales Honorar, das die gesamte Tätigkeit einschließlich Beratung umfaßt .

Sofern Sie lieber eine Abrechnung auf Zeitbasis wünschen, bin ich dazu aber selbstverständlich ebenfalls gerne bereit.

Preisbeispiele
Für die Erstellung von AGB für einen durchschnittlichen Webshop liegt mein Gebührenrahmen bei etwa € 450,- bis € 800,-.

Für ein Website-Audit (Prüfung einer Internetseite auf Wettbewerbsverstöße) für eine neue, durchschnittlich umfangreiche, gewerbliche Homepage veranschlage ich etwa € 300,- bis € 800,-.

Für die Anmeldung einer deutschen Marke mit der notwendigen Beratung berechne ich € 250,- bis € 500,-.

Ich erstelle Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Anliegen.

Alle Preisbeispiele betreffen Dienstleistungen für Selbständige und Unternehmen und verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer.