Du Bist Deutschland mit durchgestrichenen Hakenkreuzen
10. November 2005, 14:29:20 Uhr von Dennis Sevriens, Rechtsanwalt + Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | 5 Kommentare |Soeben wurde wieder ein schweres Delikt aufgedeckt: Die Bundesrepublik Deutschland hat sich (nach Auffassung des AG Tübingen) wegen der Kampagne Du Bist Deutschland strafbar gemacht. In einem Spot der Kampagne werden illegale Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisationen verwendet – nämlich durchgestrichene Hakenkreuze auf großen Transparenten. Nach Auffassung des AG Tübingen müssten die Verantwortlichen wegen der großen Signalwirkung ihres strafbaren Verhaltens wahrscheinlich ins Exil…


Weitere Diskussionen zu der Ausreißer-Entscheidung des AG Tübingen finden sich bei lawblog®, bei Recht und Alltag und auch bei DPMS INFO.
Schlagworte: Archiv, Berlin, Blog, Deutschland, Kennzeichen, Schuld, Strafrecht, Strafrecht, Verfassung, verfassungswidrig, Zeichen


29. November 2005, 13:01 Uhr
[...] In einem weiteren Kommentar bei DPMS INFO erläutert Späth seine Meinung und kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um eine rechtswidrige Kampagne gegen Anti-Faschisten handelt. Wegen des Werbespots von Du bist Deutschland hat er bereits Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Kampagne gestellt. BERLIN BLAWG berichtete bereits über das Erscheinen von durchgestrichenen Hakenkreuzen in der zurzeit umstrittensten Werbekampagne Deutschlands. Auch im Blog von Brigitte Zypries fand sich bis kurzem noch ein Link zur Kampagne Gemeinsam gegen rechts. In diesem Spot tauchen ebenfalls durchgestrichene Hakenkreuze auf. Mittlerweile (nach Hinweisen einiger Blogger?) ist der Link jedoch entfernt worden. [...]
1. Dezember 2005, 21:34 Uhr
Ich habe mich auch an Frau Zypries gewandt, insbesondere wegen der aktiven Hetzkampagne der baden württembergischen Polizei und Justiz.
Eine Antwort darauf gab es in der Sache nicht.
Wenn nun auf der Zypries Seite der link entfernt wurde, dann halte ich das für einen feigen und niederträchtigen Akt in der Sache und ein offensichtliches Einknicken vor der verfassungswidrigen Praxis der Beschlagnahmen in Baden Württemberg. Muss sogar eine Ministerin kuschen, wenn die ewig Gestrigen einmal mehr Hinweise auf die deutsche Vergangenheit und eine Warnung vor dem Wiedererwachen dieser Unkultur rechtswidrigen Massnahmen unterdrücken wollen ?
Ist das Bundesverfassungsgericht auch schon dermassen besetzt, dass man dieser Kampagne Erfolg beimisst?
Wo bleiben eigentlich die kritschen Staatsanwälte mit Kommentaren?
roland_spaeth@web.de
2. Januar 2006, 12:04 Uhr
[...] Wir berichteten im vergangenen Jahr über die skandalöse Entscheidung des AG Tübingen, nach der das Tragen von Buttons mit durchgestrichenen Hakenkreuzen strafbar sein soll. Nach einem Bericht des Schwäbischen Tagblattes hat das Landgericht Tübingen offenbar eine andere Rechtsauffassung. Es lehnte einen Durchsuchungsbeschluß gegen ein Geschäft, welches die fraglichen Buttons verkauft, jedenfalls ab. Strafrecht | SEWOMA® Spezial ««« Vorheriger Beitrag [...]
12. April 2006, 14:44 Uhr
mh…vor gut 15 jahren wurden ich und ne menge anderer St.pauli fans bei unserer ankunft im hauptbanhof münchen mit nem sonderzug dazu genötigt unsere pullover auszuziehen wenn sie den st.pauli totenkopf abbildeten…..angeblich tragen verfassungsfeindlicher symbole….. alle dachten an nen dummen scherz… kam aber anders inklusive beschlagnahme des pullovers und ingewahrsamnahme von leuten die sich allzusehr weigerten die pullis umzudrehen……
22. März 2007, 14:47 Uhr
[...] BERLIN BLAWG berichte hier, hier und dort über die Anklagen und Verurteilen von Personen, die verfassungsfeindliche Symbole aus Protest gegen Nazis trugen. [...]