Ruhe in Frieden!
Den hinterbliebenen sende ich mein aufrechtes Beileid.
Peter Sevriens
Venlo
Niederlande
Ich sehe die Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage als gegeben an und werde in jedem Fall einen Schadensersatz geltend machen (angeblich wird Ende diesen Monats entschieden). Schließlich reden wir hier über entgangenen Gewinn. Und bei den Beiträgen, die ich jährlich zahle und den Kosten, die so ein Fachanwaltslehrgang auch mit sich bringt, sehe ich nicht ein, warum die Kammer den Antrag nicht in drei Monaten bearbeiten können sollte.
Und den Schadensersatz kann ich dann in die Fortbildungen investieren, die der Titelerwerb mit sich bringt.
Als künftige Fachanwältin für Verwaltungsrecht würde ich jedem Mandanten genau das gleiche raten. Wieso sollte für mich selbst dann etwas anderes gelten? Wenn sich nie jemand zu wehr setzt, wird sich auch nichts ändern.
]]>Antwort:
Sehr stark, denn es waren zwei auf einmal!
——-Zwei deutsche Staaten————
Den Hinterbliebenen sende ich mein auftichtiges Beileid.
Die Zeit heilt nicht alle Wunden. Sie lehrt uns aber mit dem Schmerz umzugehen. Hoffentlich.
Manuela Thoma-Adofo
Ist Ihre Anfrage noch aktuell?
Dann sehen Sie sich doch mals die Seite
http://www.kanzleiprogramme.de
an.
Freundliche Grüße
Wilhelm Weis
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